Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten

Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften sowie Aussagen vor Gericht sind für fast alle Menschen nichts Alltägliches. Es ist normal, dass ungewohnte Situationen mit Unsicherheit oder Ängsten verbunden sein können. Insbesondere, wenn sie als Zeuginnen oder Zeuge im Strafverfahren gegen die Angeklagte oder den Angeklagten aussagen müssen.

Informationen helfen ihnen, die Unsicherheit zu mildern. 

Wir bieten Ihnen diese Unterstützung an! Der wichtigste Grundsatz bei der Begleitung von Zeuginnen und Zeugen besteht darin, dass mit ihnen nicht über den Inhalt der Aussage gesprochen wird.

Im Rahmen der Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten informieren wir Sie über:

  • die Rechte und Pflichten von Zeugen und des/der Angeklagten
  • den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und der Hauptverhandlung
  • Nebenklagevertretung
  • die Aufgaben und Rollen der Verfahrensbeteiligten
  • die Bedeutung der juristischen Fachbegriffe.

Wir begleiten Sie, wenn es möglich ist, zur Vernehmung im Gericht. Sie können mit uns Opferhelferinnen und Opferhelfern nach der Hauptverhandlung über den Prozess sprechen, um ihn besser verarbeiten zu können.

Wir können Sie unter Umständen zu Rechtsanwälten, Ärzten und zur Vernehmung begleiten, wenn es Ihre individuelle Situation erforderlich macht.