Finanzielle Unterstützung

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Bedürftigkeit auch finanziell z. B. durch unbürokratische Soforthilfen, Finanzierungshilfen bei Angeboten zur psychischen Stabilisierung, wie Traumatherapie oder Traumafachberatung oder Maßnahmen und Vorrichtungen zum persönlichen Schutz.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Hilfeleistung ist, dass die zugrundeliegende Straftat in Niedersachsen begangen wurde oder die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Straftat den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und zum Zeitpunkt der Bewilligung der Hilfeleistung den gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hat.

Um eine finanzielle Hilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an den jeweiligen Regionalvorstand des Opferhilfebüros stellen. Dabei werden Sie von den Opferhelferinnen und Opferhelfern unterstützt.

Der Regionalvorstand prüft den Straftatzusammenhang, die Subsidiarität und die Bedürftigkeit und entscheidet über Ihren Antrag.

Finanzielle Hilfen können nicht anonym erfolgen.