Psychosoziale Beratung

Sie sind Opfer einer Straftat geworden oder sind Angehöriger von jemandem, dem eine Straftat widerfahren ist und nichts ist mehr, wie es vorher war. Vielleicht fühlen Sie sich mit Fragen und Problemen jetzt nach der Straftat allein gelassen.

Wir vermitteln Ihnen wichtige Informationen, bieten Ihnen Orientierung und Unterstützung beim Umgang mit Polizei, Gericht und anderen Behörden.

Wir informieren Sie u.a. über:

  • Ablauf eines Strafverfahrens
  • Anwaltliche Vertretung (Nebenklage) und Kosten des Verfahrens
  • Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
  • Informationen und/oder Angebot einer Zeugen- oder psychosozialen Prozessbegleitung
  • Vermittlung finanzieller Hilfe aus dem regionalen Opferhilfefonds
  • Hinweis auf finanzielle Hilfen anderer Einrichtungen
  • Beratungsangebote anderer Hilfeanbieter
  • Informationen über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Informationen über körperliche und seelische Reaktionen nach der Straftat
  • Vermittlung psychotherapeutische Maßnahmen, etc.

Die Beratung findet in unseren Opferhilfebüros statt. Aber auch Hausbesuche oder Beratungen an neutralen Orten sind grundsätzlich möglich. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen zu lernen und Ihr Anliegen in einem geschützten Rahmen zu schildern. Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welcher Bedarf bei Ihnen besteht und zu welchen Themenbereichen Sie nähere Informationen und Unterstützung wünschen.