Opferhilfe in Niedersachsen

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist in ganz Niedersachsen vertreten.

In unseren 11 Opferhilfebüros sind qualifizierte hauptamtlich tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für Sie da. Sie erhalten von ihnen psychosoziale Beratung und Begleitung. Auch unterstützen sie Sie bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechte.

Wir helfen Ihnen unbürokratisch und schnell.

Im Rahmen von persönlichen Gesprächen klären die Opferhelferinnen und Opferhelfer gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf, zeigen mögliche Handlungswege auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Sie erhalten viele wichtige und nützliche Informationen von der Anzeige bis zur Zeugenaussage.

Die Gespräche sind vertraulich und können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Eine Onlineberatung bieten wir ebenfalls an. Die Erstattung einer Strafanzeige ist nicht erforderlich.

Sie können bei den Opferhilfebüros auch finanzielle Hilfen beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht. Fragen Sie die Opferhelferinnen und Opferhelfer vor Ort.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Hilfeleistung ist, dass die zugrundeliegende Straftat in Niedersachsen begangen wurde oder die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Straftat den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und zum Zeitpunkt der Bewilligung der Hilfeleistung den gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hat.

Unser Angebot ist geprägt von Freiwilligkeit und Vertraulichkeit in der Beratung sowie der ausschließlichen Orientierung an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Die Inanspruchnahme unseres Angebots kostet Sie nichts.

Darüber hinaus gibt es an jedem unserer Standorte durch das Justizministerium Niedersachsen anerkannte zertifizierte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und psychosoziale Prozessbegleiter.