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Aufbau der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist als so genannte Dachstiftung organisiert.

Vorstand ist gemäß § 8 unserer Satzung das Niedersächsische Justizministerium. Ein Kuratorium steht ihm beratend und unterstützend zur Seite.

Der Dachstiftung sind elf unselbstständige regionale Opferhilfefonds untergeordnet, aus denen die Hilfeleistungen für Betroffene finanziert werden.

Jedes Opferhilfebüro verfügt über einen Regionalvorstand, dem die Entscheidung über die Bewilligung von finanziellen Hilfen obliegt. Ein Regionalvorstand besteht aus jeweils 3 Mitgliedern, die diese Funktion als Ehrenamt wahrnehmen. Sie werden in der Regel aus dem richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst der Justiz sowie aus einer Opferunterstützungseinrichtung gestellt.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen obliegen der Geschäftsführung beim Oberlandesgericht Oldenburg.