Psychosoziale Prozessbegleitung

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich grundsätzlich an alle Verletzten, die von Straftaten betroffen sind und deren Angehörige. Dabei handelt es sich um eine besonders intensive Form der Unterstützung vor, während und nach einem Strafverfahren.

 Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich zum Beispiel an Erwachsene, die als Kind sexualisierte Gewalt erlebt haben oder auch Angehörige von Personen, die schweren Straftaten zum Opfer gefallen sind. Insbesondere Kinder und Jugendliche, Menschen mit einer geistigen, psychischen Beeinträchtigung oder Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst zu vertreten, können auf diese Begleitung zurückgreifen.

Wenn Sie als Betroffene oder Angehörige nach dem Erleben einer Straftat besonderen Belastungen ausgesetzt sind, dann sind wir für Sie da!

Dabei ist wichtig, dass wir nicht mit Ihnen über die Straftat im Detail sprechen.

Sie können sich bereits vor einer Anzeige oder auch nach einer Hauptverhandlung bei uns melden. Zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens ist dies möglich!

Wir bieten Ihnen Unterstützung, Begleitung und viele Informationen, z.B. über Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Belastungen, die durch die Straftat, aber auch durch das Strafverfahren entstehen können, zu mildern. Bei Bedarf bereiten wir Sie auf eine Hauptverhandlung vor und begleiten Sie zur Aussage vor Gericht.

Wenn Sie mögen, können wir auch in Ihrem Alltag wichtige Hilfestellungen bieten, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen informieren Sie gerne über Ihren Anspruch.

Weitere allgemeine Informationen über die psychosoziale Prozessbegleitung sowie eine Übersicht über die in Niedersachsen anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und psychosozialen Prozessbegleiter finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesjustizportals.