Zeugenbegleitung

Das Angebot der Zeugenbegleitung richtet sich an die/den Verletzte/n Zeuge von Straftaten. Wir können tätig werden, wenn sich die Tat in Niedersachsen ereignet hat oder der/die Verletzte in Niedersachsen wohnhaft ist.

Der wichtigste Grundsatz bei der Begleitung von Zeuginnen und Zeugen zur Aussage besteht darin, dass mit ihnen nicht über den Inhalt der Aussage gesprochen wird. Generell erfolgt im Rahmen der Zeugenbegleitung weder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf noch eine Einflussnahme auf die Aussage.

Die Zeugenbegleitung umfasst Informationen über den Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens, die Rechte und Pflichten von Zeugen, eine Vorbereitung auf die Rahmenbedingungen der Hauptverhandlung, die Begleitung zur Vernehmung in der Hauptverhandlung, die Betreuung unmittelbar nach der Vernehmung sowie eine Nachbetreuung inklusive einer Erläuterung des Verfahrensausgangs.