Projektförderung

Zusätzlich zu den finanziellen Hilfen an Opfer von Straftaten fördert die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen die Opferhilfe und den Opferschutz  als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Um das Hilfsangebot für Opfer von Straftaten stetig auszubauen und zu verbessern, gewährt die Stiftung Zuwendungen für Maßnahmen, Einrichtungen und innovative Projekte, die der Hilfe und dem Schutz von Opfern von Straftaten dienen.

Weitere allgemeine Hinweise zur Projektförderung können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Hinweise zur Antragstellung:

Empfängerin oder Empfänger einer Zuwendung kann nur ein rechtsfähiger Verein oder eine Kapitalgesellschaft sein, der oder die ausschließlich und unmittelbar entweder einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Zuwendung nur zu steuerbegünstigten Zwecken (d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) verwendet.

Die Vergabe und Abwicklung der Zuwendung richtet sich grundsätzlich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen (§§ 23, 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung) sowie den Förderrichtlinien der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.

Der Projektförderantrag ist zu richten an die

  • Geschäftsführung der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
  • Mühlenstraße 5,
  • 26122 Oldenburg

Zur Erstellung kann das Antragsformular genutzt werden, das hier zum Download eingestellt ist. (Die im Formular kursiv gedruckten Passagen sind Erläuterungen. Nicht Zutreffendes ist generell zu streichen.)

Ein frei formulierter Antrag muss die wesentlichen Angaben aus dem Formular enthalten.

Ein Projektförderantrag sollte möglichst mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten vor dem beabsichtigten Projektbeginn bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen eingereicht werden. Nach den Statuten hat der Stiftungsvorstand vor seiner Entscheidung über den Projektförderantrag verschiedene Stiftungsgremien zu beteiligen, so dass ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist. Dieser Vorlauf kann in Einzelfällen auch dazu genutzt werden, Projektförderanträge nachzubessern.

Für Fragen zur Projektförderung oder zum Antragsformular steht Ihnen die Geschäftsführung als Ansprechpartner zur Verfügung.