Beratung und Begleitung

Als qualifizierte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (Dipl./BA) bieten die Opferhelferinnen und Opferhelfer psychosoziale Beratung und Begleitung an.

Sie leisten Krisenintervention, begleiten Opferzeuginnen und Opferzeugen zu ihrer Zeugenaussage im Strafprozess und erläutern den Ablauf des Strafverfahrens, die Nebenklage, finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Beratungs- und Prozesskostenhilfe, das Gewaltschutzgesetz und Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Die Opferhelferinnen und Opferhelfer unterstützen bei Anträgen und informieren bei Bedarf über weitergehende Hilfen und Beratung wie zum Beispiel Trauma-fachberatung und Traumatherapie.

Im Rahmen von Opferorientierung im Justizvollzug informieren die Opferhelferinnen und Opferhelfer über Vollzugslockerung und den Stand der Entlassungs-vorbereitungen der Täterin oder des Täters.

Als vom niedersächsischen Justizministerium zertifizierte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und –begleiter arbeiten die Opferhelferinnen und Opferhelfer nach den niedersächsischen Standards. Dabei bewahren sie Neutralität gegenüber dem Ausgang des Strafverfahrens und sprechen nicht über den Tathergang mit den Zeuginnen und Zeugen.

Alle Hilfemöglichkeiten können auch von Opfern in Anspruch genommen werden, die keine Strafanzeige erstattet haben!

Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch auch anonym.

Dazu wird ein individueller Gesprächstermin vereinbart.

Die Ratsuchenden können auch die Online-Beratung nutzen.