Psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung setzt den Fokus auf diejenigen Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nach dem Erleben einer Straftat besonders schweren Belastungen ausgesetzt sind, so dass sie einer umfassenderen Begleitung bedürfen. Ob die psychosoziale Prozessbegleitung die geeignete Form der Unterstützung darstellt, entscheidet letztlich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im jeweiligen Opferhilfebüro vor Ort.

Was macht unser Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besonders?

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung auf das strafrechtliche Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen. Hier geht es nicht darum, die Aussage vorzubereiten, sondern Erläuterungen zu den Verfahrensabläufen zu geben, um Unsicherheiten nehmen zu können.

 Im Alltag gewährleistet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige unterstützende Begleitung insbesondere im Kontakt zu anderen Behörden und Institutionen. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen des gemeinsamen Prozesses nicht näher über die Tat gesprochen wird.

Eine rechtliche Beratung oder Therapie erfolgt nicht.

Psychosoziale Prozessbegleitung leistet:

  • eine frühzeitige, altersgerechte und individuelle Hilfestellung,
  • durchgeführt durch eine speziell ausgebildete Fachkraft,
  • eine engmaschige, intensive und nachhaltige Begleitung,
  • die Abklärung und Sicherung des Unterstützungsbedarfes durch eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und der Justiz,
  • die Sicherstellung der Rechte der Klientin oder des Klienten innerhalb des Strafverfahrens in Zusammenarbeit mit der rechtlichen Vertretung,
  • die Stärkung des Selbstwertgefühls durch die gemeinsame Erarbeitung von Bewältigungsstrategien und positive Bestärkung,
  • die Unterstützung bei der schnellen Reintegration.

Seit dem 01.01.2017 besteht ein bundesweiter gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Vorausgegangen war die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015.

Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde in § 406g der Strafprozessordnung (StPO) neu aufgenommen und geregelt. Bestimmte Personengruppen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind, erhalten auf Antrag beim Gericht im Wege der Beiordnung eine psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Beiordnung ist unentgeltlich.

Gleichzeitig regelt das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung, die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung der in dem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte.

Weitere Informationen über die psychosoziale Prozessbegleitung sowie eine Übersicht über die in Niedersachsen anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und psychosozialen Prozessbegleiter finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesjustizportals.