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Hilfen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Sollten Sie durch einen vorsätzlichen tätlichen Übergriff, einen körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag nach dem Gesetz der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) einen Antrag zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt Ihnen das Versorgungsamt Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und weitere Leistungen.

Schmerzensgeld aber auch Sachschäden oder Vermögensschäden werden leider nicht übernommen.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie ausführlich zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Weitere Informationen und die entsprechenden Anträge erhalten Sie auch unter: 

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Anträge, Zuständigkeiten, weitere Informationen

 

Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales    – Grundsätzliche Auskunft

Trauma-Netzwerk Niedersachsen - Schnelle Hilfe bei psychischem Trauma

 

Bei einem tätlichen Angriff mit einem Kraftfahrzeug, wenden Sie sich an den Entschädigungsfonds:

Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin