soziale Entschädigung (SER)

Hilfe für Opfer von Gewalt

Infos in Leichter Sprache

Neues Gesetz: SGB 14

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozialgesetzbuch 14.
Kurz sagt man auch: SGB 14.

Das Gesetz ist für Menschen, die Gewalt erlebt haben.
Sie bekommen Hilfe vom Staat.

 

Diese Hilfe nennt man: soziale Entschädigung.

Was ist soziale Entschädigung?

Soziale Entschädigung bedeutet:
Der Staat hilft Menschen, die bei einer Gewalt-Tat verletzt wurden.

Zum Beispiel:

  • bei einem Angriff
  • bei einem Überfall
  • bei einem Terror-Anschlag

Die Menschen haben durch die Tat oft große Probleme:

  • Sie sind körperlich oder seelisch verletzt.
  • Sie können vielleicht nicht mehr arbeiten.
  • Sie brauchen viel Hilfe im Alltag.

Darum bekommen sie Hilfe vom Staat.

Welche Hilfe gibt es?

Die Hilfe kann ganz verschieden sein.
Zum Beispiel:

  • Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
  • Geld-Leistungen, zum Beispiel eine monatliche Rente
  • Hilfe im Alltag, zum Beispiel durch eine Pflege oder beim Wohnen
  • Beratung und Hilfe für die Seele

Diese Hilfen nennt man: soziale Entschädigungs-Leistungen.

Wer bekommt die Hilfe?

Die Hilfe ist für die Opfer von einer Gewalt-Tat.

Auch Angehörige von Opfern können Hilfe bekommen.
Zum Beispiel: Ehepartner, Kinder oder Eltern.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wollen Sie wissen,

  • ob Sie die Hilfe durch das Gesetz bekommen?
  • oder wie Sie einen Antrag stellen?

Dann melden Sie sich bei einer Opferhilfe-Stelle in Ihrer Nähe.
Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen.
Sie erklären Ihnen, was zu tun ist.
Hier finden Sie eine Liste mit unseren Büros in Niedersachsen:
Unsere Opferhilfe-Büros.

 

Mehr Infos im Internet

Hier finden Sie mehr Infos:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Hier gibt es Anträge und Merkblätter.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hier gibt es Infos zum Gesetz SGB 14.

Trauma-Netzwerk Niedersachsen
Wenn Sie starke seelische Probleme haben, bekommen Sie hier Hilfe.

 

Achtung: Diese anderen Internet∙seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Aber auf manchen von den Internet∙seiten gibt es vielleicht auch Informationen in Leichter Sprache.

 

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 0441 220 11 11
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Das ist unser E-Mail-Adresse: Opferhilfe@justiz.niedersachsen.de
Wir helfen Ihnen gerne.

 


Sie sind Opfer von einem Angriff geworden?
Und der Täter hat Sie mit einem Auto angegriffen?
Dann ist der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. für die Entschädigung zuständig:

Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin

Achtung:
Achtung: Die Internet∙seite vom Verein für Verkehrs∙opferhilfe e.V.
ist nicht in Leichter Sprache.

Hier geht es zur Übersicht von unserem Leichte-Sprache-Angebot.