Sexuelle Gewalt

Das Recht auf sexuelle Selbst∙bestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbst∙bestimmung.
Sexuelle Selbst∙bestimmung bedeutet:
Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden:

  • Wie will ich meine Sexualität leben?
  • Mit wem möchte ich Sex haben?
  • Und mit wem rede ich über meine Sexualität?

Niemand darf über die Sexualität von einem anderen Menschen bestimmen.
Jeder Mensch bestimmt für sich selbst.

Sexuelle Gewalt

Bei sexueller Gewalt handelt der Täter
gegen die sexuelle Selbst∙bestimmung von seinem Opfer.

Es gibt unterschiedliche Arten von sexueller Gewalt.
Sexuelle Gewalt kann körperlich sein.
Zum Beispiel:

  • Der Täter fasst sein Opfer an intime Körper∙stellen.
    Zum Beispiel an den Po.
  • Oder der Täter zwingt sein Opfer zu sexuellen Handlungen.
    Zum Beispiel zu Sex.

Sexuelle Gewalt kann auch seelisch sein.
Dabei übt der Täter die Gewalt vielleicht mit Worten aus.
Zum Beispiel:

  • Der Täter macht sexuelle Witze über sein Opfer.
  • Der Täter beleidigt sein Opfer mit sexuellen Schimpf∙wörtern.
  • Oder der Täter zwingt sein Opfer über Sex zu sprechen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbst∙bestimmung

Sexuelle Gewalt ist ein schlimmes Verbrechen.
Es gibt verschiedene Gesetze gegen sexuelle Gewalt.
Die Gesetze gegen sexuelle Gewalt stehen im StGB.

StGB ist die Abkürzung für: Straf∙gesetz∙buch.

Und die Gesetze gegen sexuelle Gewalt beschreiben Straftaten
gegen die sexuelle Selbst∙bestimmung.
Straftaten gegen die sexuelle Selbst∙bestimmung sind zum Beispiel:

  • Sexuelle Nötigung.
  • Vergewaltigung.
  • Besitz von Kinder∙pornos.

Es gibt noch viele andere Straftaten gegen
die sexuelle Selbst∙bestimmung.


Schnelle Hilfe
Sie sind Opfer von sexueller Gewalt geworden?
Oder Sie haben Fragen zum Thema?

Dann melden Sie sich in einem von unseren Opferhilfe-Büros.
Wir beraten Sie.
Und wir helfen Ihnen.

Oder rufen Sie beim Hilfe∙telefon sexueller Missbrauch an.
Die Telefon∙nummer ist:  08 00 22 55 53 0.
Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch ist immer erreichbar.

 

Beweise sichern

Sie sind Opfer von sexuelle Gewalt geworden?
Und die Tat ist noch nicht lange her?
Dann sind vielleicht noch Spuren von der Tat an Ihrem Körper.
Sie sollten diese Spuren sichern.
Zum Beispiel durch eine Untersuchung beim Arzt.
Diese Spuren sind nämlich wichtige Beweise für die Tat.

Sie wissen noch nicht:

Will ich den Täter bei der Polizei anzeigen?

Das macht nichts.
Beim Netzwerk ProBeweis können Sie sich anonym untersuchen lassen.
Sie müssen Ihren Namen nicht sagen.
Und die Untersuchung beim Netzwerk ProBeweis kostet kein Geld.

Bei der Untersuchung prüfen die Ärzte:

Gibt es Spuren von der Tat?

Und die Ärzte sichern diese Spuren.
Zum Beispiel:

  • Die Ärzte sichern Sperma-Spuren vom Täter.
  • Die Ärzte machen Fotos von den Verletzungen.
  • Und die Ärzte schreiben einen Bericht.

Später entscheiden Sie selbst:
Gehe ich mit den Beweisen zur Polizei?
Oder gehe ich nicht zur Polizei?

Auf der Internet∙seite vom Netzwerk ProBeweis finden Sie alle wichtigen Informationen.
Achtung:
Die Internet∙seite ist nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie eine Liste von anderen Internet∙seiten zum Thema:

Achtung:
Diese anderen Internet∙seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Aber auf manchen von den Intern∙seiten gibt es vielleicht auch Informationen in Leichter Sprache.

Hier geht es zur Übersicht von unserem Leichte-Sprache-Angebot.