Die Nebenklage

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ist eine bestimmte Anklage vor Gericht.

Zum Beispiel:
Ein Mensch wurde Opfer von einer schlimmen Gewalt∙tat.
Die Polizei hat den Täter gefasst.
Jetzt steht der Täter vor Gericht.
Der deutsche Staat hat den Täter nämlich für die Straftat angeklagt.
Der deutsche Staat ist vor Gericht der Hauptkläger gegen den Täter.
Mit einer Nebenklage kann das Opfer bei der Anklage mitmachen.
Das Opfer wird dann Nebenkläger.
Manchmal können auch die Angehörige von Opfern Nebenkläger werden.

Wann ist eine Nebenklage möglich?
Die Nebenklage ist nur bei bestimmten Straftaten möglich.
Zu diesen Straftaten gehören zum Beispiel:

  • Straftaten gegen das Leben.
    Zum Beispiel Mordversuch.
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbst∙bestimmung.
    Zum Beispiel Vergewaltigung.
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.
    Zum Beispiel Körper∙verletzung.
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
    Zum Beispiel Entführung.
  • Und noch weitere Straftaten.

Opfer von diesen Verbrechen können vor Gericht Nebenkläger werden.
Manchmal können auch die Angehörigen von den Opfern
Nebenkläger werden.
Zum Beispiel bei Mord.
Dann ist das Opfer nämlich tot.
Und dann können nahe Verwandte von dem Opfer Nebenkläger werden.

Für die Nebenklage gelten bestimmte Bedingungen.
Es gibt genaue Regeln.
Die Bedingungen und Regeln sind in einem Gesetz festgelegt.
Dieses Gesetz heißt:
§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (StPO).

Beratung zum Thema
Sie wollen Nebenkläger bei einem Gerichts∙verfahren werden?
Oder Sie haben Fragen zum Thema Nebenklage?
Dann lassen Sie sich gut beraten.
Zum Beispiel von einem Anwalt.
Oder melden Sie sich bei einem von unseren Opferhilfe-Büros.
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