Das Opfer∙entschädigungs∙gesetz (OEG)

Opfer von Gewalt∙taten können eine Entschädigung bekommen.
Eine Entschädigung ist eine Leistung zum Ausgleich.
Eine Entschädigungs∙leistung soll einen Schaden ausgleichen.
Die Entschädigung kann zum Beispiel sein:

  • Kranken∙behandlungen.
  • Renten∙zahlungen.
  • Oder andere Leistungen.

Die Entschädigung für Opfer von Straftaten ist in einem Gesetz geregelt.
Das Gesetz heißt: Opfer∙entschädigungs∙gesetz.
Die Abkürzung für Opfer∙entschädigungs∙gesetz ist: OEG.
Vor allem Opfer mit gesundheitlichem Schaden bekommen
eine Entschädigung.
Im OEG steht genau:

  • Wer hat ein Recht auf eine Entschädigung?
  • Und welche Leistungen sind möglich?

Hinweis:
Diese Leistungen gehören nicht zu den möglichen Entschädigungen:

  • Schmerzens∙geld.
  • Der Ausgleich von Sach∙schäden.
  • Der Ausgleich von Geld∙verlust.

Sie sind Opfer von einer Straftat geworden?
Und Sie wollen eine Entschädigung nach den OEG beantragen?
Dann melden Sie sich in einem von unserem Opferhilfe-Büros.
Unsere Opferhelfer kennen sich gut mit dem OEG aus.
Wir beraten Sie.
Und wir helfen Ihnen.
Sie wollen mehr zu diesem Thema lesen?
Hier finden Sie eine Liste von anderen Internet∙seiten zum Thema:

Achtung: Diese anderen Internet∙seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Aber auf manchen von den Internet∙seiten gibt es vielleicht auch Informationen in Leichter Sprache.
Sie sind Opfer von einem Angriff geworden?
Und der Täter hat Sie mit einem Auto angegriffen?
Dann ist der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. für die Entschädigung zuständig:

Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin

Achtung:
Achtung: Die Internet∙seite vom Verein für Verkehrs∙opferhilfe e.V.
ist nicht in Leichter Sprache.

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