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Vorstand der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Vorstand der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist nach § 8 ihrer Satzung das Niedersächsische Justizministerium. Der Vorstand trifft die für die Stiftung grundlegenden Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf die Schwerpunkte, die bei der Opferbetreuung landesweit gesetzt werden sollen. Der Vorstand arbeitet dabei eng mit der Geschäftsführung und dem Kuratorium der Stiftung zusammen.

Opferschutz und Opferhilfe sind ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Justizpolitik. Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen spielt dabei eine herausragende Rolle. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Reformgesetze im Zeichen einer Verbesserung des Opferschutzes auf den Weg gebracht. Mithilfe der Arbeit der Stiftung können Maßnahmen des Opferschutzes unmittelbar zum Wohle der Opfer von Straftaten umgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Justiz bei Vorhaben im Sinne des Opferschutzes stets auf die Expertise der in der Stiftung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen und diese bei Reformüberlegungen einbeziehen.

Deshalb sind die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und die ihr angegliederten Opferhilfebüros zu unverzichtbaren Bestandteilen der niedersächsischen Justiz geworden.