Die Opferhilfebüros bieten für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen: Psychosoziale Betreuung und Beratung, Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen, Unterstützung von Anträgen. Außerdem erhalten Opfer Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche.
Opfer können bei den Opferhilfebüros aber auch finanzielle Hilfen aus den Mitteln der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen beantragen, insbesondere für den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, für Betreuungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung, für die Finanzierung von Traumatherapien und für die Zahlung von Schutzeinrichtungen.
Ein Opferhilfebüro gibt es in allen Landgerichtsbezirken, also in Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden.