Warum und seit wann gibt es die Stiftung
Im Umgang mit Gerichten und sonstigen Behörden fühlen sich Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren, häufig unverstanden und allein gelassen. Im Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Opferbedürfnisse gehen jedoch weit über das Strafverfahren und sozialrechtliche Ansprüche hinaus. Sie umfassen neben der Sicherheit vor weiteren Straftaten auch die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers und bei dem Ausgleich des erlittenen Schadens und schließlich die Anerkennung, dass nur das Opfer entscheiden kann, welche Unterstützung es braucht.
Bisher konnten Opfer von Straftaten Hilfe vor allem vom WEISSEN RING e.V., der einzigen bundesweit tätigen, privaten Opferhilfsorganisation, erwarten. In Niedersachsen wird dieses Angebot seit Ende des Jahres 2001 ergänzt durch die Angebote der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.
Struktur und Aufbau der Stiftung
Die Stiftung ist als Dachstiftung errichtet, die inzwischen elf regionale Opferhilfefonds eingerichtet hat.
Vorstand der Stiftung ist das Niedersächsische Justizministerium. Der Vorstand wird durch ein Kuratorium beraten und unterstützt.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung führt ein Dezernent bei dem Oberlandesgericht Oldenburg.
Die folgende graphische Darstellung zeigt eine Übersicht des Stiftungsaufbau.