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Wir über uns
Opferhilfebüros
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Regionale Opferhilfefonds
Regionale Opferhilfefonds

Zur Förderung des Stiftungszwecks sind in den Landgerichtsbezirken unselbständige regionale Opferhilfefonds eingerichtet worden. Aufgabe dieser Opferhilfefonds ist es, Opfern von Straftaten aus den Mitteln der Stiftung vor Ort unmittelbare und direkte Hilfen nach Zweck der Stiftung zu leisten.

Über Hilfsleistungen für Opfer von Straftaten insbesondere über

  • den Ausgleich materieller und immaterieller Schäden,

  • die Erstattung der Kosten für die zur Betreuung und zur psychischen Stabilisierung des Opfers notwendigen Maßnahmen,

  • die Zahlung von Schutzeinrichtungen

entscheidet grundsätzlich der unselbständige regionale Opferhilfefonds  in Vertretung für die "Stiftung Opferhilfe Niedersachsen".

Die Entscheidungen des regionalen Opferhilfefonds werden von dessen Vorstand getroffen.

Dieser besteht aus drei Personen (eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer). Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für die Dauer von drei Jahren durch den Stiftungsvorstand (§ 8 Abs. 1 der Satzung) bestellt. Dabei soll jeweils ein Vorstandsmitglied im richterlichen und im staatsanwaltschaftlichen Dienst tätig sein. Das dritte Mitglied soll einer örtlich bzw. regional tätigen Opferhilfeorganisation – vorrangig dem Weißen Ring – angehören.

Die regionalen Opferhilfefonds erreichen Sie über die jeweiligen Opferhilfebüros.

Opferhilfebüro Aurich
Opferhilfebüro Braunschweig
Opferhilfebüro Bückeburg
Opferhilfebüro Göttingen
Opferhilfebüro Hannover
Opferhilfebüro Hildesheim
Opferhilfebüro Lüneburg
Opferhilfebüro Oldenburg
Opferhilfebüro Osnabrück
Opferhilfebüro Stade
Opferhilfebüro Verden
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