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Das Land Niedersachsen errichtete im Jahr 2001 eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen
„Stiftung Opferhilfe Niedersachsen".
Zweck der Stiftung ist es, Opfern von Straftaten in Niedersachsen unmittelbar Hilfe zu leisten und Schutz zu gewähren. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Stiftung Opferhilfe stellt sich auf den folgenden Seiten vor und bietet darüber hinaus Informationen für Opfer von Straftaten und deren Angehörige.
Sollten Sie Fragen haben, die Ihnen im Folgenden nicht beantwortet werden, können Sie auf der Seite "Kontakt" mit uns in Verbindung treten.
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wir über uns
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Die Stiftung gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, Einrichtungen und Projekte, die der Hilfe und dem Schutz von Opfern von Straftaten dienen. Weitere allgemeine Hinweise zur Projektförderung |
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Die Opferhilfebüros bieten für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen: Psychosoziale Betreuung und Beratung, Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Begleitung zu Gerichts, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen, Unterstützung von Anträgen. |
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Die Geschäftsführung der „Stiftung Opferhilfe Niedersachsen“ ist bei dem Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelt. Ein Dezernent führt die laufenden Geschäfte der Stiftungsverwaltung und ist insoweit auch zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Stiftung berechtigt. |
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Ziel der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist es, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen Leistungen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle und persönliche Hilfe zu gewähren und die Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu fördern. |
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“Vorstand der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist nach § 8 ihrer Satzung das Niedersächsische Justizministerium. Der Vorstand trifft die für die Stiftung grundlegenden Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf die Schwerpunkte, die bei der Opferbetreuung landesweit gesetzt werden sollen. |
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Zur Förderung des Stiftungszwecks sind in den Landgerichtsbezirken unselbständige regionale Opferhilfefonds eingerichtet worden. Aufgabe dieser Opferhilfefonds ist es, Opfern von Straftaten aus den Mitteln der Stiftung vor Ort unmittelbare und direkte Hilfen nach Zweck der Stiftung zu leisten. |
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